Hier können Sie mitreden - wir werden die Ergebnisse in der öffentlichen Diskussionsveranstaltung "Alzheimer oder öffentliches Gedächtnis: wie 'öffentlich-rechtlich' darf das Internet sein?" am 5. Juni und auf dieser Website bekanntgeben. Wir werden Ihre Antworten aber auch den Chefs der Staatskanzleien und den Ministerpräsidenten direkt mitteilen.
Frage 1: Sollen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in ihren Online-Angeboten textbasierte Hintergrundinformationen trotz des Widerstands privater Verleger verwenden dürfen oder sollte ihnen dies aus Rücksicht auf die Verleger verboten werden? Antwort: Bitte Auswahl treffen Textbasierte Hintergrundinformationen erlauben Textbasierte Hintergrundinformationen nicht erlauben
Frage 2: Sollen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihre Sendungen dauerhaft und für jedermann frei zugänglich im Internet archivieren dürfen oder sollten sie verpflichtet werden, Online-Angebote (z.B. das Online-Archiv von panorama) nach Ablauf einer zeitlichen Frist (z.B. 7 Tage) zu entfernen? Antwort: Bitte Auswahl treffen Sendungsinhalte dauerhaft online archivieren Sendungsinhalte nur zeitlich begrenzt online stellen
Ihr Standpunkt: Bitte erläutern Sie kurz in Stichworten Ihren Standpunkt.
Letzte Angaben: Sie sind: Bitte Auswahl treffen Studierender Dozent/Dozentin nichts der Gleichen