Online-Umfrage zu den geplanten Einschränkungen der Online-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks


Hier können Sie mitreden - wir werden die Ergebnisse in der öffentlichen Diskussionsveranstaltung "Alzheimer oder öffentliches Gedächtnis: wie 'öffentlich-rechtlich' darf das Internet sein?" am 5. Juni und auf dieser Website bekanntgeben. Wir werden Ihre Antworten aber auch den Chefs der Staatskanzleien und den Ministerpräsidenten direkt mitteilen.

Frage 1:
Sollen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in ihren Online-Angeboten textbasierte Hintergrundinformationen trotz des Widerstands privater Verleger verwenden dürfen oder sollte ihnen dies aus Rücksicht auf die Verleger verboten werden?
Antwort:

Frage 2:
Sollen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihre Sendungen dauerhaft und für jedermann frei zugänglich im Internet archivieren dürfen oder sollten sie verpflichtet werden, Online-Angebote (z.B. das Online-Archiv von panorama) nach Ablauf einer zeitlichen Frist (z.B. 7 Tage) zu entfernen?
Antwort:

Ihr Standpunkt:
Bitte erläutern Sie kurz in Stichworten Ihren Standpunkt.

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